Älterer Herr beim Einkaufen
© lucky pics, stockadobe.com
1.3.2024

AK Check: Noch immer Mini-Schrift beim Grundpreis in etlichen Geschäften

Die Grundpreise sind in einigen Geschäften noch immer mangelhaft. Das zeigt eine aktuelle AK Nachkontrolle bei Onlineshops und je drei Filialen von zehn Super- und Drogeriemärkten. Was neben zu kleiner Schrift noch auffiel: Es fehlte bei einzelnen Waren die Grundpreisauszeichnung, war falsch oder uneinheitlich. Die AK will Verbesserungen im Preisauszeichnungsgesetz.  

So lesbar oder unlesbar sind die Grundpreise

Geschäft AK Check 7-8/2023 AK Check 1-2/2024      AK Bewertung
Hofer 2 mm 2,5 mm        zu klein
Lidl 2,5 – 3 mm*           2 mm          zu klein
Penny 3 – 4 mm*             3 – 4 mm*     ok
Billa 4 mm                  4 mm          ok
Billa Plus 2 – 3,5 mm*           3 – 4 mm*     ok
Spar 4 mm                  3 – 4 mm*     ok
Interspar 4 mm                  4 mm          ok
Bipa 4 mm                  3,5 mm        ok
DM 4 mm                  4 mm          ok
Müller 1 mm                  1,5 mm        viel zu klein

* je nach Preisschild

Nicht immer korrekt

In den Lidl- und Spar-Filialen waren die Grundpreise richtig ausgezeichnet. Im Müller-Onlineshop war nur das After-Shave pro Liter und pro 100 Milliliter angeschrieben. Bei allen anderen Super- oder Drogeriemärkten und deren Onlineshops fehlte vereinzelt die Grundpreisauszeichnung – sie war aber besser als noch 2023.   

Falsche Maßangabe

In einigen Fällen war die Maßeinheit, auf die sich der Grundpreis beziehen soll, falsch. Ein Beispiel: Bei Geschirrspülmittel sollte die gesetzliche Grundpreisauszeichnung pro Liter sein, in den Bipa-Filialen war sie pro 100 Milliliter.

Kreuz und quer

In manchen Geschäften gab es bei einigen Produkten zwei verschiedene Maßangaben. So wird etwa bei Käse pro Kilogramm und pro 100 Gramm ausgezeichnet. Das Problem: Das Grundpreisauszeichnungsgesetz erlaubt bei manchen Produkten zwei verschiedene Größenangaben (etwa bei Flüssigseife), bei anderen gibt es keine Regeln, etwa bei WC-Papier. Einige Handelsketten zeichnen trotzdem aus: pro Blatt (Lidl), pro 100 Blatt (DM) oder pro 100 Stück (Müller). 

„Das Ergebnis ist unbefriedigend, denn die Teuerung macht vielen Menschen noch immer zu schaffen und da sind Preisvergleiche wichtig“, resümieren die AK Konsument:innenschützer. „Zudem gibt es mehr Fälle von Shrinkflation. So hat der Verein für Konsumenteninformation etwa beim Toilettenpapier weniger Blätter sowie weniger Rollen in der Verpackung festgestellt. Das Preisauszeichnungsgesetz bietet zu viel Spielraum für die Anbieter.“

Die AK will Nachbesserungen

  • Vier Millimeter Mindestschriftgröße bei der Grundpreisauszeichnung;

  • Nur eine Variante je Produktgruppe bei der Grundpreisauszeichnung (also zum Beispiel pro Liter);

  • Ausweitung der Grundpreisauszeichnung auf mehr Produkte, zum Beispiel Küchenrollen, Taschentücher, WC-Papier, Wattepads, Wattestäbchen, Tampons, Binden, alkoholfreies Bier.

Zur Erhebung: Die AK testete von 23. Jänner bis 19. Februar in Onlineshops und jeweils drei Filialen von sieben Wiener Supermärkten (Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar, Interspar) und drei Drogeriemärkten (Bipa, DM, Müller) die Grundpreisauszeichnung bei jeweils 30 Gruppen von Lebensmitteln und Getränken (etwa Mehl, Käse) sowie Drogeriewaren (zum Beispiel Shampoos) nach.  

Die Grundpreis-Nachkontrolle finden sie hier.
  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz