Publikation

Arbeitszeitkalender 2025

Schon wieder Überstunden? Oft wird von Arbeiter:innen und Angestellten besonderer Einsatz verlangt. Natürlich ist der/die Arbeitgeber:in verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen und anhand dieser die Lohnabrechnung zu erstellen. Aber wir bemerken in unseren Beratungen, dass sehr viele Kolleginnen und Kollegen ihre Mehr- und Überstunden nicht korrekt oder über­haupt nicht ausbezahlt bekommen.

Wir von der AK wollen helfen, dass Sie Ihr Geld bekommen – dafür ist es unbedingt notwendig, dass Sie die geleisteten (Über-)Stunden regelmäßig aufschreiben und so Ihre Arbeitszeit be­weis­en können. Das gilt ganz besonders auch für Teilzeitbeschäftigte und Leiharbeiter:innen. Führen Sie den Arbeitszeitkalender möglichst genau, denn: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.  

Junge Damen
© Xavier Lorenzo, stock.adobe.com

Art der Publikation:
Broschüre

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
November 2024

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