Publikation
Arbeitszeitkalender 2025
Schon wieder Überstunden? Oft wird von Arbeiter:innen und Angestellten besonderer Einsatz verlangt. Natürlich ist der/die Arbeitgeber:in verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen und anhand dieser die Lohnabrechnung zu erstellen. Aber wir bemerken in unseren Beratungen, dass sehr viele Kolleginnen und Kollegen ihre Mehr- und Überstunden nicht korrekt oder überhaupt nicht ausbezahlt bekommen.
Wir von der AK wollen helfen, dass Sie Ihr Geld bekommen – dafür ist es unbedingt notwendig, dass Sie die geleisteten (Über-)Stunden regelmäßig aufschreiben und so Ihre Arbeitszeit beweisen können. Das gilt ganz besonders auch für Teilzeitbeschäftigte und Leiharbeiter:innen. Führen Sie den Arbeitszeitkalender möglichst genau, denn: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Art der Publikation:
Broschüre
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Datum/Jahr:
November 2024