AK-Test: Kräuter-Töpfe top, Tiefkühlkräuter manchmal Flop
Wie viele Pestizide und welche finden sich in Kräutern?
„Würzen statt Salzen“ ist die gesunde und schmackhafte Alternative in der Küche. Ob in Töpfen, geschnitten und verpackt oder tiefgekühlt, das Angebot an Kräutern wächst. Rückstände von Pestiziden können aber den Genuss ordentlich „versalzen“. Daher hat die AK gängige Kräuter getestet.
Einkauf, Analyse und Begutachtung erfolgte durch die Lebensmittelversuchsanstalt Klosterneuburg. Gesucht wurde nach mehr als 600 Substanzen. Auch die Kennzeichnung wurde bewertet. Das Resultat ist erfreulich. Keine Probe überschritt gesetzliche Höchstwerte, nur eine war grenzwertig. Bei fünf Produkten (15%) fand sich fast nichts, bei mehr als der Hälfte nur wenig. Bio ist im Schnitt insgesamt besser. Die meisten Rückstände waren in Tiefkühlware, wo man auch nicht erfährt, woher die Kräuter kommen. So blieb die Herkunft bei einem Drittel der Produkte im Dunkeln. Die AK verlangt eine Ausweitung der Pflicht zur Herkunftsangabe auf Tiefkühlkräuter.
Die Lebensmittelversuchsanstalt bewertete alle Proben als konform mit den gesetzlichen Regeln. Nur bei einem Produkt lag der gemessene Wert bei einem Pestizid (Terbuthylazin) bei 140% des gesetzlichen Höchstwertes. Unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit von 50% wurde diese Probe nicht beanstandet. In der AK-Bewertung ergibt sich für dieses Produkt die Einstufung „unbefriedigend“ (Dille, tiefgekühlt).
Die AK-Bestnote „ausgezeichnet“ gibt es für fünf Produkte (14%). In vier Biokräutern im Topf wurden keine Rückstände festgestellt, bei einer herkömmlichen frischen verpackten Minze lag nur eine sehr geringe Verunreinigung bei einem Pestizid vor. Ein „sehr gut“ gibt es für 15 Produkte (42%). Sie haben maximal drei verschiedene Rückstände und keiner davon liegt über 30% des Höchstwertes. Mehr als die Hälfte der Produkte ist somit zumindest „sehr gut“.
Ein „gut“ gibt es für neun Produkte (25%). Hier fanden sich zumindest fünf verschiedene Rückstände oder höhere Mengen bei einem Rückstand (über 30% des gesetzlichen Höchstwerts). Der Rest war „ok“ (16%), gleichbedeutend mit über fünf Rückständen in teils signifikanten Mengen bzw zumindest einen Wert über 50% des gesetzlichen Höchstwerts und verbotenen Substanzen und/oder Kennzeichnungsmängeln.
Bioprodukte schneiden insgesamt (geringfügig) besser ab als herkömmliche Ware (niedrigere Rückstände, weniger verschiedene Substanzen).
Perchlorat und Cadmium kommen am häufigsten vor, gemeinsam oder einzeln in 75% der Produkte. Nur ein Viertel der Produkte enthielt weder das eine noch das andere, ob bio oder herkömmlich macht hier keinen großen Unterschied. Das umstrittene Pestizid Glyphosat hingegen spielt bei Kräutern keine Rolle. Es wurde in keiner Probe gefunden.
Die Kräuter in Töpfen schnitten insgesamt am besten ab, Tiefkühlware am schlechtesten. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass die Topfware - dem Angebot geschuldet - ausschließlich Bioprodukte waren. Auch hinsichtlich des Energieaufwandes in Produktion und Verarbeitung sind Kräuter in Töpfen die vernünftigste Alternative und kann man „regionale Produkte“ erkennen und einkaufen, weil die Herkunft im Unterschied zu Tiefkühlware angegeben werden muss.
In einigen Tiefkühlwaren fanden sich verboten Substanzen. In sieben wurden Chlorate festgestellt (17% aller Proben bzw 50% der Tiefkühlproben), die als Pestizidwirkstoffe nicht mehr zulässig sind. Da ein Eintrag über Lösungs- und Desinfektionsmittel im Zuge der Verarbeitung möglich ist, gilt hier das „ALARA“ Prinzip („a low as reasonably achievable“ - so niedrig wie vernünftigerweise möglich). Es sollte daher überprüft werden, ob verbotene Pestizide zum Einsatz kamen und ob die Verarbeitung dem ALARA Prinzip entspricht (gute Herstellungspraxis, gute Hygienepraxis).
In drei Bio-Tiefkühlprodukten wurden im Biolandbau verbotene Chloridazone bzw Dithiocarbamate gefunden. Chloridazon Metaboliten werden im Grundwasser nachgewiesen, ein Eintrag über Gießwasser ist nicht auszuschließen. Dithiocarbamate können über Latexhandschuhen ins Produkt kommen. Hier muss überprüft werden, ob es sich um technologisch unvermeidbare zufällige unbeabsichtigte Verunreinigung handelt. Die Werte sind sehr gering und deutlich untern den für herkömmliche Ware geltenden Höchstwerten.
Um Überprüfungen einzuleiten, werden die Ergebnisse den zuständigen Behörden übermittelt.
Drei Proben hatten Kennzeichnungsmängel, irreführende Angaben wurden nicht gefunden. Gewachsen sind die Kräuter überwiegend Österreich, allerdings erfährt man die Herkunft nur bei frischen Produkten und bei Bioware. Bei den 20 frischen Produkten stammten drei verpackte Produkte nicht aus Österreich (Petersilie aus Italien, zweimal Bio- Petersilie aus „EU-Landwirtschaft“). Bei Tiefkühlkräutern bleibt der Ursprung im Dunkeln. Außer bei Bioware. Das waren auch die einzigen vier Proben unter den 16 Tiefkühlkräutern mit einer Herkunftsangabe – nämlich „EU- Landwirtschaft“. Die AK verlangt daher eine Ausweitung der Pflicht zur Herkunftsangabe bei gefrorenen Kräutern, wie sie für gefrorenes Fleisch seit Jahren gilt.
Informationen zum Test
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