Amtssignatur

Die von der Bundesarbeitskammer im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Bundesarbeitskammer auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

Die Kenntlichmachung der Behörde wird durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

  • die Bildmarke der Behörde und
  • einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.

Aussehen der Amtssignatur des Dokuments der Bundesarbeitskammer

Digitale Amtssignatur der Bundesarbeitskammer


Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokuments

Für die Prüfung der elektronischen Signatur auf einem elektronischen Dokument steht unter dem Link www.signaturpruefung.gv.at ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden.

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