Preiskeule trifft Handynutzer ab April!
Die Inflation schlägt nun auch beim Telefonieren und Surfen voll zu. Wer im Handyvertrag Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln hat, muss mit April mit kräftigen Preiserhöhungen rechnen. Jetzt wird bittere Realität, wovor die AK schon im Sommer 2022 gewarnt hat. Eine Nachfrage bei den Anbietern zeigt: A1 und Drei erhöhen ihre Preise zwischen 8,5 bis 11,5 Prozent, Magenta bis zu 8,6 Prozent. Bei etlichen kleineren Anbietern ändern sich die Preise nicht – sie haben keine Indexanpassungsklauseln in ihren Verträgen.
Teuerungen bis zu 11,5 Prozent je nach Tarif
Viele Handyverträge haben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln. Die Klauseln regeln, an welchen Preisen die Anbieter inflationsbedingt drehen dürfen, wann sie anpassen können und ab welchem Inflationsschwellenwert. Das heißt: Mobilfunkunternehmen können die Preise (Grundgebühren, Servicepauschale und mitunter einzelne Leistungen) während der Vertragslaufzeit entsprechend dem Verbraucherpreisindex anheben. Und die Preissteigerung wird 2023 kräftig ausfallen aufgrund der hohen Inflation.
Die AK hat im März bei Handybetreibern nachgefragt
- A1 wird ab 1. April die Preise gemäß seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen um 8,5 Prozent anheben. Das wird die Grund- und Servicegebühren betreffen (aber auch bestimmte Tarifoptionen wie zum Beispiel Handygarantien). Die Info dazu finden Kund:innen auf ihrer Rechnung.
- Drei wird die Grundgebühr mit 1. April anpassen – zwischen 8,5 und 11,5 Prozent je nach Tarif. Telefonietarife werden durchschnittlich um 2,20 Euro pro Monat mehr kosten, Datentarife durchschnittlich um zwei Euro pro Monat mehr. Die Kund:innen finden die Informationen auf ihrer Rechnung und im Web inklusive einem Indexierungsrechner.
- Magenta hebt die Grundentgelte bei den betroffenen Tarifen um bis zu 8,6 Prozent an.
- Kleinere Anbieter etwa Hot, Spusu, georg, krone mobil, kurier mobil, yooopi. wowww, Simfonie, Rapid mobil, Raiffeisen mobil, LiWest haben keine Indexanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen drinnen.
- Yesss hat seit 16. Jänner 2023 bei Neuverträgen Indexanpassungsklauseln eingeführt.
Das sollen Konsument:innen wissen
- Kündigen Fehlanzeige: Sie haben laut EuGH-Urteil bei Preiserhöhungen kein Sonderkündigungsrecht, wenn sich Teuerungen auf eine Wertanpassungs- oder Indexklausel stützen, die sich am (staatlich ermittelten) Verbraucherpreisindex orientiert.
- Neuer Anbieter – auf die „Kleinen“ schauen: Wenn Sie sich gerade nach einem neuen Handybetreiber umsehen, prüfen Sie auch die kleineren Anbieter. Diese haben bei Ihren Tarifen häufig keine Indexanpassung vorgesehen.