Dienstzettel-Richtlinie – Österreich muss endlich umsetzen!
Bereits vor einem Jahr hätte die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen umgesetzt werden sollen. „Nicht nur, dass Österreich seit einem Jahr säumig ist, fehlen auch wirksame Strafen, damit die Rechte der Beschäftigten in der Praxis nicht zahnlos sind“, kritisiert AK Direktorin Silvia Hruška-Frank. Sie fordert zum einen eine rasche Umsetzung, zum anderen entsprechende Sanktionen.
Kein Dienstzettel?
In der Arbeitswelt ist dieses respektlose Vorgehen häufig verbreitet. Denn in der AK Wien Arbeitsrechtsberatung melden sich pro Monat im Schnitt rund 300 Menschen, denen diese Informationen rechtswidrig vorenthalten werden. „In bestimmten Branchen wie etwa am Bau, in der Gastronomie, aber auch bei der Güterbeförderung und im Kleintransport ist dieses Problem noch massiver“, so Hruška-Frank.
Verweigerung ist kein Kavaliersdelikt!
Deshalb ist es umso dringender, dass die Richtlinie endlich umgesetzt wird. Arbeitnehmer:innen müssen ihre Rechte kennen, um sie geltend zu machen. Denn Unkenntnis führt zu erheblichen Nachteilen in der Arbeitswelt. Hruška-Frank: „Die Verweigerung eines Arbeitsvertrages oder eines Dienstzettels ist kein Kavaliersdelikt. Es braucht empfindliche Strafen für Firmen, wenn diese gegen diese Pflicht verstoßen. Denn die Möglichkeit, diese Unterlagen vor Gericht einklagen zu können – das zeigt uns die Praxis – reicht nicht aus.“
Beschäftigte brauchen Planbarkeit
Weiters fordert die AK Direktorin wirksame Sanktionen, wenn die Lage der Normalarbeitszeit vom Dienstgeber einseitig zu kurzfristig (mit einer Vorankündigung von weniger als zwei Wochen) geändert wird. „Die Beschäftigten brauchen Planbarkeit, denn viele haben Betreuungspflichten oder sind auf Pendlerverbindungen angewiesen.“ Eine Möglichkeit wäre etwa eine Verwaltungsstrafe oder die doppelte Bezahlung von Mehr- und Überstunden, wenn diese mutwillig nicht ausbezahlt werden.
Konkurrenzverbote abschaffen!
Außerdem spricht sich Hruška-Frank für ein Ende von Konkurrenzverboten und Konkurrenzklauseln aus: „Die bestehenden Regelungen sind nicht mehr zeitgemäß und mobilitätshindernd. Arbeitsleistende dürfen nicht in ihrer Erwerbsfreiheit eingeschränkt werden.“