Arbeiten bei Hitze
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9.10.2023

AK, GBH und Klimabewegung sagen Hitze am Bau den Kampf an

Klimaaktivist:innen von Fridays for Future und System Change not Climate Change solidarisieren sich mit Beschäftigten am Bau und schließen sich mit der AK und der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) zum Bündnis „Menschen und Klima schützen statt Profite“ zusammen. Gemeinsam fordern sie eine Anpassung des Arbeitsrechts an die Folgen der Klimakrise sowie eine sozial-ökologische Investitionsoffensive der öffentlichen Hand.


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Presseunterlage

Extreme Hitze am Arbeitsplatz

Der Sommer 2023 war der heißeste seit Beginn der Aufzeichnungen. Vor allem die 400.000 Outdoor-Arbeitnehmer:innen in Österreich sind vom drastischen Anstieg an Hitzetagen betroffen. An Arbeitsplätzen im Freien sind die Arbeitnehmer:innen der Hitze und UV-Strahlung oftmals schutzlos ausgeliefert – mit verheerenden Langzeitfolgen für deren Gesundheit. 

Hier besteht ein klarer Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers, die rechtlichen Vorschriften an die Folgen der Klimakrise anzupassen. Daher fordert das neu geformte Bündnis: Menschen und Klima schützen statt Profite!

Nur jede:r vierte am Bau Beschäftigte bekommt Hitzefrei

Bauarbeiter:innen gehören zu jenen Berufsgruppen, die am härtesten von den Folgen steigender Temperaturen betroffen sind. Auf Dächern oder in Baugruben steigen die Temperaturen in der Sonne im Sommer auf bis zu 50°C.

Die bisherige arbeitsrechtliche Situation für die Beschäftigten am Bau ist jedoch mangelhaft: Erst ab 32,5°C Schattentemperatur besteht auf Baustellen die Möglichkeit, die Arbeit niederzulegen. Allerdings gibt es hierfür keinen Rechtsanspruch. Die Entscheidung, ob tatsächlich Hitzefrei gewährt wird, obliegt allein dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin.

Gewährt diese:r nach Anhörung des Betriebsrats Hitzefrei, bekommen die Arbeiter:innen eine Lohnfortzahlung von 60 Prozent, welche den Unternehmen von der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) erstattet wird. Dass die freiwillige Gewährung von Hitzefrei durch Baustellenverantwortliche bei weitem nicht ausreicht, verdeutlichen die Zahlen der BUAK für dieses Jahr: Trotz Hitzerekorden bekam im Sommer nur jede:r vierte am Bau Beschäftigte stundenweise Hitzefrei.

GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch: „Wir sehen seit Bestehen der Regelung, dass die Freiwilligkeit für Unternehmen in der Praxis nicht funktioniert. Deshalb fordern wir seit Jahren einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei.“

Das Bündnis fordert ...

  • Reform des Arbeitsrechts: Sowohl das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz als auch die Arbeitsstättenverordnung müssen novelliert werden. Die klimabedingten Herausforderungen in der heutigen Arbeitswelt müssen legistisch abgebildet werden. Es müssen die richtigen Lehren aus der Corona-Pandemie gezogen und die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber:innen in den Mittelpunkt gestellt werden.
     
  • Prävention von hellem Hautkrebs: Der helle Hautkrebs muss endlich als Berufskrankheit anerkannt und verpflichtende Hautuntersuchungen für gefährdete Arbeitnehmer:innen eingeführt werden.

  • Verpflichtende Maßnahmen für Arbeitgeber:innen: Besondere Evaluierungspflicht bei über 25°C mit der Verpflichtung, ab dieser Temperatur geeignete Maßnahmen zu setzen, um einen weiteren Temperaturanstieg zu verhindern. Dabei gehen technische vor organisatorischen vor personenbezogenen Maßnahmen (TOP-Prinzip)

  • Bezahlt Hitzefrei für die Stunden ab 30°C sofern nicht wesentliche Teile der Tätigkeit in gekühlten Innenräumen erbracht werden. In diesem Fall finanzieller Zuschlag für Tätigkeiten, die ab 30°C Außentemperatur im Freien erbracht werden. -Berücksichtigung von Arbeit an gesetzlich definierten Hitzearbeitsplätzen mit produktionsbedingter Hitzeüberschreitung (z.B. in Hochöfen)

  • Vorrang des Ausbaus von öffentlichen Verkehrsmitteln und einer klimafreundlichen Infrastruktur gegenüber fossilen Bauprojekten +Ökologische Umrüstung des öffentlichen Vermögens im Gebäudesektor
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