Publikation
Data Governance Act
Was die EU plant
Der Entwurf der EU-Kommission zu einem „Daten Governance“ Gesetzes regelt die kommerzielle Weiternutzung von Daten des öffentlichen Sektors, die aufgrund des Datenschutzes, geistiger Eigentumsrechte bzw. Geschäftsgeheimnissen vor dem Zugriff Dritter eigentlich geschützt sind.
Außerdem enthält er Ausübungsregeln für sogenannte Daten-Treuhänder, die zwischen Privatpersonen und Datennutzern vermitteln sollen und für Organisationen, die „gespendete“ Daten „zum Wohl der Allgemeinheit“ sammeln wollen.
Was die AK daran stört und was sie will
Entscheiden KonsumentInnen aktuell selbst bestimmt über ihre Daten? Wurde dem Anliegen von zwei Drittel der in einer Eurobarometer-Umfrage Befragten, immer nach ihrer Zustimmung gefragt werden zu wollen, entsprochen? Nein. Die Marktentwicklung geht trotz Datenschutz-Grundverordnung weiterhin in Richtung einer intransparenten Datenökonomie, die nach immer mehr Daten für immer mehr Zwecke verlangt. Politik, Wirtschaft und Forschung stellen aktuell die Weichen für den Übergang zu einer datengesteuerten Wirtschaft und zur „Freisetzung des wirtschaftlichen Potenzials von Daten innerhalb der EU“.
Angesprochen sind dabei Daten mit und ohne Personenbezug und solche, bei denen der Personenbezug entfernt wurde, die also anonymisiert wurden. Bezüglich letzterer Kategorie räumen ExpertInnen ein, dass Algorithmen durch fortschreitendes maschinelles Lernen so gut wie jede Anonymisierung rückführen können. Mit anderen Worten: KonsumentInnen werden re-identifizierbar. Für die AK ist eine wissenschaftliche und kommerzielle Auswertung von großen Datenpools erst denkbar, wenn die derzeit hohen Datenschutzdefizite beseitigt sind.
Art der Publikation:
Positionspapier
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Datum/Jahr:
Dezember 2020