Publikation

Anonymisierung von Bewerbungen

Die meiste Diskriminierung geschieht ungewollt und fast immer in der festen Überzeugung, diskriminierungsfrei zu handeln und alles Nötige zu ihrer Vermeidung bereits getan zu haben. Sie geschieht dennoch. Anonymisierung ist ein Hilfsmittel für Personalverantwortliche, um bei der Diskriminierungsvermeidung von der ungeprüften Überzeugung zum überprüfbaren Faktum zu gelangen. Es geht dabei vor allem um die ausdrücklich verbotenen Diskriminierungsgründe, ist aber erweiterbar. Sie dient bisher kaum je der Endauswahl, sondern wird in aller Regel für die Erstauswahl eingesetzt, also bei der Entscheidung, wer zu einem Vorstellungsgespräch oder Assessment eingeladen wird und wer nicht. Nachdem die Einladungen ausgesprochen wurden, werden die vollen, nicht anonymisierten Unterlagen zugänglich.

Art der Publikation:
Studie

Erscheinungsort:
Wien

AutorenInnen:
August Gächter, Zentrum für Soziale Innovation

Seitenanzahl:
99

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

ISBN:
978-3-7063-0597-6

Datum/Jahr:
November 2015

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz