Wie gelingt die Wärmewende für alle?
Wie kann die Wärmewende schneller gelingen – und gleichzeitig Akzeptanz geschaffen werden?
In Österreich versorgen rund 3.500 Unternehmen über eine Million Haushalte mit Wärme oder Kühlung. Das erfolgt entweder über klassische Fernwärme bzw. -kälte, die über Leitungen ins Gebäude kommt, oder durch Wärmeerzeugung direkt im oder nahe beim Haus – oft auch in Mischformen. Fernkälte für Haushalte ist derzeit allerdings noch die seltene Ausnahme.
Viele Gebäudeeigentümer:innen und Vermieter:innen lagern Finanzierung und Betrieb der Wärmeversorgung an sogenannte Contractoren aus. Doch egal, welches Modell zum Einsatz kommt – die Rechte der Kund:innen sind überall schwach. Deshalb fordert die AK stärkere Rechte für Wärmekund:innen und untermauert dies mit zwei neuen Studien:
Studie 1: Zukunft der Wärmewirtschaft – Empfehlungen für eine Reform der Rahmenbedingungen
Die Studie der Österreichischen Energieagentur (AEA) zeigt, welche Maßnahmen die Rahmenbedingungen für Wärmekund:innen verbessern könnten, und bewertet mögliche Regulierungsmodelle zur Preiskontrolle hinsichtlich Effizienz, Umsetzbarkeit und langfristiger Wirkung. Mehr
Studie 2: Zukunft der Wärmewirtschaft – Ausgewählte rechtliche Maßnahmen
Prof. Claudia Fuchs (WU Wien) untersucht in ihrer Studie die verfassungsrechtlichen Grundlagen für zentrale Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Endkund:innen in der Fernwärmeversorgung. Mehr
Die Studien kommen zu einem zentralen Schluss: Österreich braucht ein umfassendes Wärme- und Kältewirtschaftsgesetz. Dieses Bundesgesetz sollte vor allem folgende Ziele verfolgen:
Standardisierte Tarifmodelle und eine erweiterte Preisvergleichsplattform sollen Konsument:innen bessere, fundierte Entscheidungen ermöglichen. Außerdem müssen verständliche Informationen zu den Heiz- und Kühlkosten eines Gebäudes bereits vor Miet- oder Kaufvertragsabschluss vorliegen – damit Preise vergleichbar sind, bevor man sich für eine Wohnung oder ein Haus entscheidet.
Einheitliche Standards sorgen für transparente, verständliche und vergleichbare Abrechnungen. Jede Rechnung sollte klar ausweisen:
Vorgaben zur Preisbildung sollen gewährleisten, dass die Kosten für Fernwärmeerzeugung und -betrieb fair an die Kund:innen weitergegeben werden. Die Preisfestsetzung betrifft nur die Lieferung bis zur Hausübergabestation; die Verteilung innerhalb des Gebäudes erfordert begleitende Maßnahmen in anderen Rechtsbereichen, etwa Wohn- und Immobilienrecht oder auf Landesebene Bau- und Raumordnungsrecht.
Eine solche Behörde soll den Wärme- und Kühlungsmarkt überwachen und folgende zentrale Aufgaben erfüllen:
Statt einer zersplitterten Rechtslage sollen alle wärmebezogenen Vorschriften – etwa aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) oder dem Energieeffizienzgesetz (EEffG) – in einem neuen Wärme- und Kältewirtschaftsgesetz zusammengefasst werden. Details dazu finden Sie im AK Infosheet.
Die Arbeiterkammer beschäftigt sich bereits seit 2016 intensiv mit dem Thema Fern- und Nahwärme. Zu diesem Zeitpunkt wurden mehrere Grundlagenstudien in Auftrag gegeben, um den Markt erstmals umfassend zu beleuchten.
Im Mittelpunkt standen dabei folgende Aspekte:
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