Publikation
Geringfügig beschäftigt
Als geringfügig gilt eine Beschäftigung, wenn das gebührende Entgelt einen bestimmten Betrag im Kalendermonat nicht übersteigt. Die Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden ist nicht maßgebend. In diesem Folder finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema.
Art der Publikation:
Falter
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Datum/Jahr:
Jänner 2024