Publikation

Geringfügig beschäftigt

Als geringfügig gilt eine Beschäftigung, wenn das gebührende Entgelt einen bestimmten Betrag im Kalendermonat nicht übersteigt. Die Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden ist nicht maßgebend. In diesem Folder finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema.

Cover der Broschüre

Art der Publikation:
Falter

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
Jänner 2024

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