AK Wahl in meinem Bundesland
Hier finden Sie die Wahltermine und weitere Infos zu den AK Wahlen in Ihrem Bundesland!
Bei der Arbeiterkammer (AK) sind grundsätzlich fast alle dabei, die unselbstständig arbeiten. Also alle Arbeitnehmer:innen, aber auch geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer:innen, Karenzierte, Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener sowie Lehrlinge. Nicht dabei sind zum Beispiel Unternehmer:innen, Bäuer:innen oder manche Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Die AK bekommt keine öffentlichen Gelder. Daher ist gesetzlich geregelt, dass alle Arbeitnehmer:innen einen kleinen Mitgliedsbeitrag leisten. Dieser wird mit den Sozialversicherungsbeiträgen automatisch vom Gehalt abgezogen und wirkt somit steuermindernd.
Kleiner Beitrag - große Wirkung:
Dafür ist die AK in fast allen Lebenslagen mit Top-Expertinnen und Experten für Sie da. Im Ernstfall vertreten wir Sie auch vor Gericht. Ohne Zusatzkosten. Unser Leistungspaket ist damit nicht nur viel umfangreicher, sondern auch viel günstiger als jede Rechtschutzversicherung.
Für den Preis von 2 Kaffee im Monat bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so etwas wie eine Vollkasko-Versicherung im Arbeitsleben: Kostenlose Beratungen, Konsumentenschutz, Unterstützung bei Insolvenz, Rechtsschutz vor Gericht,…
Die solidarische Mitgliedschaft stellt sicher, dass dabei alle das Premiumpaket bekommen. Denn egal, was wer zahlt: Alle bekommen den vollen Schutz. Das geht nur, weil durch die gesetzliche Mitgliedschaft fast 4 Millionen Arbeitnehmer:innen füreinander da sind.
Die Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen schützen
Die gesetzliche Mitgliedschaft hat den großen Vorteil, dass sie nicht einfach abgeschafft werden kann, sondern besonders geschützt ist. Das ist wichtig, denn sonst könnte eine Regierung, die vor allem die Interessen von Unternehmen oder Konzernen vertritt, die AK einfach abschaffen – und die arbeitenden Menschen hätten keine Stimme mehr.© 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65