Warum bin ich AK Mitglied?

Bei der Arbeiterkammer (AK) sind grundsätzlich fast alle dabei, die unselbstständig arbeiten. Also alle Arbeitnehmer:innen, aber auch geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer:innen, Karenzierte, Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener sowie Lehrlinge. Nicht dabei sind zum Beispiel Unternehmer:innen, Bäuer:innen oder manche Beschäftigte im öffentlichen Dienst.


Kostet mich die AK etwas?

Die AK bekommt keine öffentlichen Gelder. Daher ist gesetzlich geregelt, dass alle Arbeitnehmer:innen einen kleinen Mitgliedsbeitrag leisten. Dieser wird mit den Sozialversicherungsbeiträgen automatisch vom Gehalt abgezogen und wirkt somit steuermindernd.

Wie hoch ist der gesetzliche AK Beitrag?

Kleiner Beitrag - große Wirkung:

  • Bei einem mittleren Einkommen zahlen Sie nur rund 8 Euro im Monat.
  • Kleine Einkommen zahlen entsprechend weniger.
  • Verdienen Sie geringfügig oder gar nichts, zahlen Sie keinen Beitrag – bekommen aber die vollen Leistungen.

Dafür ist die AK in fast allen Lebenslagen mit Top-Expertinnen und Experten für Sie da. Im Ernstfall vertreten wir Sie auch vor Gericht. Ohne Zusatzkosten. Unser Leistungspaket ist damit nicht nur viel umfangreicher, sondern auch viel günstiger als jede Rechtschutzversicherung. 

Warum gibt es eine gesetzliche Mitgliedschaft?

Für den Preis von 2 Kaffee im Monat bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so etwas wie eine Vollkasko-Versicherung im Arbeitsleben: Kostenlose Beratungen, Konsumentenschutz, Unterstützung bei Insolvenz, Rechtsschutz vor Gericht,…

Die solidarische Mitgliedschaft stellt sicher, dass dabei alle das Premiumpaket bekommen. Denn egal, was wer zahlt: Alle bekommen den vollen Schutz. Das geht nur, weil durch die gesetzliche Mitgliedschaft fast 4 Millionen Arbeitnehmer:innen füreinander da sind.

Die Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen schützen

Die gesetzliche Mitgliedschaft hat den großen Vorteil, dass sie nicht einfach abgeschafft werden kann, sondern besonders geschützt ist. Das ist wichtig, denn sonst könnte eine Regierung, die vor allem die Interessen von Unternehmen oder Konzernen vertritt, die AK einfach abschaffen – und die arbeitenden Menschen hätten keine Stimme mehr.

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Bin ich wahlberechtigt?

Jedes AK Mitglied ist wahlberechtigt. Mitglieder sind fast alle, die arbeiten. Welche Staatsbürgerschaft Sie haben, ist dabei ganz egal.

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