AK-Familienbeihilfe-Rechner

Wenn sich Ihr Lebensmittelpunkt in Österreich befindet und Sie mit Ihr­em Kind bzw. Ihren Kindern in einem Haushalt leben, haben Sie Anspruch auf Familienbeihilfe. 

Kinder ab dem 18. und bis zum 24. Geburtstag erhalten nur mehr dann Fa­mi­lien­bei­hilfe, wenn sie in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium oder FH) stehen. In man­chen Fällen – etwa nach absolviertem Zivil- oder Präsenzdienst oder durch die Geburt eines eigenen Kindes – wird die Anspruchsdauer um ein Jahr ver­längert.

Stand: Jänner 2023

Familienbeihilfe - Rechner

Familienbeihilfe-Rechner

So viel Unterstützung steht Ihnen monatlich zu.

Links

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz