Die gesetzliche Mitgliedschaft
Ohne gesetzliche Mitgliedschaft gibt es keine Arbeiterkammer.
- Die Arbeiterkammer vertritt alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und hat daher die Kraft von rund 4 Millionen.
- Die gesetzliche Mitgliedschaft aller Arbeitnehmer:innen sichert die Finanzierung der Leistungen der AK, besonders den Rechtsschutz für jene, die Probleme in der Arbeitswelt haben.
- Die gesetzliche Mitgliedschaft aller Arbeitnehmer:innen ermöglicht der AK, den Interessenausgleich zwischen den einzelnen Gruppen zu finden.
- Ohne gesetzliche Mitgliedschaft gibt es keine Kammern – gibt es keine Sozialpartnerschaft, die Basis des sozialen Friedens in Österreich.
- Ohne gesetzliche Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer gäbe es keine verbindlichen Kollektivverträge mehr.
Downloads
Downloads
Kontakt
Kontakt
Beratung in Ihrem Bundesland
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien