FSG-06: „Flexicurity“ darf keine Einbahnstrasse für Arbeitgeberforderungen sein

Antrag Nr. 6 der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen an die 140. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 20. Juni 2007 „FLEXICURITY“ DARF KEINE EINBAHNSTRASSE FÜR ARBEITGEBERFORDERUNGEN SEIN „Flexicurity“ ist seit einiger Zeit ein wichtiges Diskussionsthema auf europäischer Ebene und tritt zunehmend in den Mittelpunkt von EU-Initiativen im Bereich der Sozialpolitik. Unter diesem Schlagwort versteht man Maßnahmen, die den Unternehmen mehr an Flexibilität („Flexibility“) bringen sollen, was aber mit einem Plus an Sicherheit („Security“) verbunden werden soll. Als Beispiel dafür wird regelmäßig Dänemark mit niedrigem Kündigungsschutz einerseits und relativ großzügigen Leistungen bei Arbeitslosigkeit und einer besonders aktiven Arbeitsmarktpolitik andererseits angeführt. Flexicurity ist aber weniger ein bestimmtes Modell, sondern mehr ein Leitgedanke, der neben Kündigungsschutz und Arbeitslosenunterstützungen auch Themen wie insbesondere Arbeitszeit, Löhne, Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw Betreuungspflichten, faire Gestaltung der Arbeitsverträge, Weiterbildungsmaßnahmen sowie rechtliche und soziale Absicherung bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen erfasst. Dabei muss es stets um ein ausgewogenes Zusammenspiel zwischen der Anpassung an wirtschaftliche Veränderungen einerseits und um sozialpolitische Weiterentwicklungen andererseits gehen. In der politischen Debatte werden aber viel zu häufig einseitig nur Forderungen der Arbeitgeber thematisiert – es geht regelmäßig um mehr Flexibilität für die Wirtschaft (insbesondere flexiblere Arbeitszeit und geringerer Kündigungsschutz). Der im Interesse der ArbeitnehmerInnen liegende Ansatz der Security wird gerne unter den Tisch fallen gelassen. Die BAK fordert daher, dass in der „Flexicurity“-Diskussion • dem Arbeitnehmerbedürfnis nach Sicherheit ein gleichrangiger Stellenwert eingeräumt wird wie dem Arbeitgeberbedürfnis nach Flexibilität, zB bessere rechtliche Absicherung von atypischer Beschäftigung, bessere materielle Absicherung bei Verlust des Arbeitsplatzes (höhere Leistung und längerer Bezug des Arbeitslosengeldes wie in Dänemark), Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen bei grenzüberschreitender Beschäftigung; • die Interessen der ArbeitnehmerInnen an Flexibilität in gleichem Maße Berücksichtigung finden wie jene der Arbeitgeber, zB Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw Betreuungspflichten, keine mobilitätshemmenden Vertragsklauseln (Konkurrenzklauseln nach Ende des Arbeitsverhältnisses, überzogene Ausbildungskostenrückersatzklauseln); • letztlich steht auch das Thema Weiterbildung in starkem Kontext mit Flexicurity und sollte daher in der Diskussion mehr Beachtung finden. Dieses ausgewogene, dem eigentlichen Ansatz entsprechende Verständnis von Flexicurity soll auch Leitschnur bei der Umsetzung wichtiger, arbeitsweltbezogener Teile des aktuellen Regierungsprogramms sein. Dies gilt insbesondere für: • weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten – nicht ohne angemessene kollektivvertragliche Begleitmaßnahmen und den im Regierungsprogramm enthaltenen Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte • Öffnung des Arbeitsmarktes und volles Wirksamwerden der Dienstleistungsfreiheit gegenüber den neuen Beitrittsländern mit dem Auslaufen der Übergangsfristen: wirksame Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping insbesondere durch Kontroll- und Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten gegenüber entsendenden ausländischen Unternehmen müssen jetzt angegangen werden. • Lehrlinge: Garantie der Fortsetzung der begonnenen Lehrausbildung an einem anderen Lehrplatz, insbesondere in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen als unabdingbare Voraussetzung für die im Regierungsprogramm enthaltenen Kündigungsmöglichkeiten des Lehrverhältnisses; • Ältere Arbeitnehmer: Maßnahmen für ältere ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der Anhebung des Pensionsalters länger auf ein Erwerbseinkommen angewiesen sind; • Atypisch Beschäftigte: bessere rechtliche und soziale Absicherung. __________________________________________________________________ Bericht über die Erledigung: Die im Antrag festgelegte Positionierung zum Thema „Flexicurity“ wird bei Arbeiten zum Thema laufend berücksichtigt (ua in der umfangreichen BAK-Stellungnahme zur Flexicurity-Mitteilung der EU-Kommission). Ein großer Umsetzungserfolg ist die aller Voraussicht nach mit 1.1.2008 in Kraft tretende umfassende soziale Absicherung freier DienstnehmerInnen.

Ergebnis: E ang einstimmig angenommen

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