Panne mit dem Mietauto
Herr H.x) mietete sich bei einer Wiener Leihwagenfirma ein Auto für einen Termin zur Wohnungsräumung in der Steiermark. Auf der Autobahn platzte ein Reifen – zu allem Übel war auch das Reserverad kaputt. Hilfe ließ stundenlang auf sich warten, und so verpasste er den Termin. Er verlangte daher von der Firma die Rückzahlung des Mietpreises und der Kaution. Der Autoverleiher weigerte sich, das Geld zurückzugeben und verrechnete sogar noch den Reifenwechsel. Herr H. wandte sich an die AK Konsumentenberatung – mit Erfolg. Er bekam die Kosten inklusive Zinsen zurück.
Leihwagenfirma wollte Konsumenten bei Kosten ausbremsen!
„Anbieter versuchen immer wieder, Konsumentinnen und Konsumenten Geld aus der Tasche zu ziehen – das zeigt auch dieser Einzelfall aus unserer Beratung sehr gut“, sagt AK Konsumentenschützer Robert Panowitz.
Herr H. hat sich bei einer Leihwagenfirma einen Mercedes Sprinter für einen Tag zum Preis von 158 Euro gemietet. Zusätzlich zum Mietpreis hat er eine Kaution in der Höhe von 342 Euro bezahlt. Er wollte in die Steiermark fahren, um die Wohnung seiner Mutter zu räumen – angekommen ist er dort nie. Auf der Autobahn platzte plötzlich ein Reifen. Ein Reifenwechsel war aber nicht möglich, da auch das Reserverad kaputt war. So telefonierte Herr H. mit dem Unternehmen. Er musste allerdings stundenlang auf der Autobahn ausharren, bis endlich die ersehnte Hilfe kam und den Reifen wechselte. Aufgrund der langen Wartezeit musste er auch den geplanten Termin für die Wohnungsräumung absagen. Herr H. hatte letztlich dann doch Bedenken wegen einer sicheren Weiterfahrt und gab das Leihauto gleich zurück.
Nach dem ganzen Schlamassel forderte der Konsument von der Leihwagenfirma die Rückzahlung der Kaution und des Automietpreises. Das Unternehmen wollte die Kosten nicht zurückzahlen und hat dem Konsumenten sogar noch den ausgetauschten Reifen in Rechnung gestellt. Das Unternehmen stützte sich dabei auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Demnach wird die „Erhaltungspflicht und Gefahrübertragung“ letztlich zum Nachteil auf den Automieter abgewälzt.
Herr H bekam Miete und Kaution inklusive Zinsen zurückbezahlt
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