Trotz Lehrabschluss nur als Hilfsarbeiter bezahlt!
Béla K. war als Facharbeiter bei einem Bad-Wasser-Heizungs-Installateur beschäftigt. Zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses übermittelte er alle seine Unterlagen, natürlich auch das Lehrabschlusszeugnis. Trotzdem stufte ihn der Arbeitgeber in Lohngruppe 7 des Kollektivvertrags ein – und damit als Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung. Béla wunderte sich über den geringen Lohn und vermutete bereits einen Fehler in der Lohnabrechnung. Aus diesem Grund suchte er Rat bei der AK.
Wie wir Béla helfen konnten:
Die BeraterInnen der AK erkannten auf den ersten Blick, dass Béla in der falschen Lohngruppe seines Kollektivvertrages eingestuft war. Er hätte als Facharbeiter eigentlich Anspruch auf Lohngruppe 3.
Die AK intervenierte für ihn und Béla K. erhielt eine Nachzahlung in der Höhe von 2.800 Euro netto.
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Die AK
- Wie die AK die Interessen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt: 100 Jahre Arbeiterkammer (3,0 MB)
- The Chamber of Labour - Info in English. (1,6 MB)
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