Schwangere bekam nach Kündigung Job zurück
Eine schwangere Kellnerin suchte Hilfe bei der AK Wien: Sie wurde im März in einem Gasthaus bis zum Juni befristet mit der Aussicht auf ein unbefristetes Dienstverhältnis angestellt und wurde in dieser Zeit schwanger. Als sie das ihrem Chef bekannt gab, sagte ihr der, dass das Dienstverhältnis nicht verlängert würde, weil man in der Spitzenzeit von Juli und August jemanden brauche, der voll einsatzfähig ist und nicht aufgrund der Schwangerschaft möglicherweise ausfällt. Die AK setzte dem Arbeitgeber die Rechtslage auseinander. Bei Eintritt einer Schwangerschaft ist das Dienstverhältnis bis zum Beginn des Wochengeldbezugs fortzusetzen. AK Präsidentin Renate Anderl: „Das Dienstverhältnis nur aufgrund der Schwangerschaft zu beenden, stellt eine unzulässige Diskriminierung dar. Wir haben den Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht. Jetzt wurde das Dienstverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt. Ein schöner Erfolg für die junge Mutter.“
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