Arbeitsbedingte Erkrankungen
Arbeitsbedingte Erkrankungen sind Erkrankungen oder Gesundheitsschädigungen, die durch die Arbeitsbedingungen ganz oder teilweise verursacht bzw. deren Verlauf ungünstig beeinflusst werden.
Sie sind schwieriger zu erfassen als Berufskrankheiten, weil sie zumeist nicht auf eine, sondern auf mehrere Ursachen zurückzuführen sind. So ist beispielsweise nicht feststellbar, ob ein Bandscheibenvorfall durch Fehlbelastungen am Arbeitsplatz oder in der Freizeit verursacht wurde.
Die häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen sind Muskel- und Skeletterkrankungen, Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Verdauungsapparates, psychische Erkrankungen und Herz- Kreislauferkrankungen. Etwa die Hälfte aller Erkrankungen ist arbeitsbedingt und arbeitsassoziiert.
Die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen sind vielfältige arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, wie häufiges Heben und Tragen schwerer oder unhandlicher Lasten, Zwangshaltungen, aber auch psychosoziale Belastungen, wie beispielsweise geringer Handlungsspielraum, Überforderung, aber auch zu geringe psychische Anforderungen. Die Betroffenen erhalten in solchen Fällen keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen
Arbeitsbelastungen fügen den österreichischen ArbeitnehmerInnen enorme
gesundheitliche Schäden und damit oft großes menschliches Leid zu. Die
Krankmacher kosten außerdem enorm viel Geld. Alleine sechs zentrale körperliche
Belastungsfaktoren – also ohne Berücksichtigung anderer körperlicher
Belastungen und psychischer Krankmacher wie Stress – verursachen 2,8 Milliarden
Euro jährlich an gesamtwirtschaftlichen Kosten der aus diesen Belastungen resultierenden
Krankenstände. Zu diesem Ergebnis kam die Studie „Arbeitsbedingte Erkrankungen
– Schätzung der gesamtwirtschaftlichen Kosten mit dem Schwerpunkt auf
physischen Belastungen“, die im Auftrag Auftrag der Arbeiterkammer Wien vom
Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) durchgeführt wurde.
Die Schlussfolgerung aus der Studie: Mehr Aufmerksamkeit auf und Investitionen in den ArbeitnehmerInnenschutz könnten nicht nur menschliches Leid, sondern auch sehr viel Geld sparen. Oft sind es relativ einfache Maßnahmen des ArbeitnehmerInnenschutzes, die die Erkrankungsgefahr deutlich verringern könnten, würden sie konsequent gesetzt.
Die Gesamtkosten von 2,8 Milliarden Euro gliedern sich in rund
- 570 Millionen an Entgeltfortzahlung und Krankengeld,
- 930 Millionen an entfallener Wertschöpfung und
- 1,3 Milliarden an Krankenbehandlungskosten.
Fast ein Viertel aller Krankenstände beruht auf folgenden sechs krankmachenden
körperlichen Arbeitsbelastungen (mit dem Prozentanteil, an dem sie jeweils an der Gesamtmenge der Krankenstände in Österreich beteiligt sind):
- schwere körperliche Arbeit (19,3 Prozent),
- die Einwirkung von Vibrationen (16,1 Prozent),
- die Arbeit mit gefährlichen Stoffen (15,3 Prozent),
- die Gefahr von Arbeitsunfällen (13,1 Prozent),
- erzwungene Körperhaltungen bei der Arbeit (6,4 Prozent) und
- die Belastung, die das Tragen von Schutzausrüstungen (2,8 Prozent) darstellt.
Zudem kommt, dass in der Realität Arbeitsbelastungen häufig kombiniert auftreten. Forstarbeiter sind beispielweise durch die Arbeit mit Kettensägen Vibrationen ausgesetzt, leisten schwere körperliche Arbeit, müssen Schutzausrüstungen tragen und laufen in erhöhtem Ausmaß Gefahr, einen Unfall durch herabstürzende Äste oder umstürzende Bäume zu erleiden. Auf Grund der Häufigkeit von Mehrfachbelastungen liegt die Summe der für die einzelnen Belastungen aufgelisteten Prozentsätze weit über den oben genannten 23 Prozent der Krankenstände, die den sechs physischen Faktoren insgesamt zugeschrieben werden. Dazu zwei Zahlen: In rund 20 Prozent der Krankenstände liegen mindestens zwei der sechs Faktoren vor, in über 14 Prozent sogar mindestens vier.
Prävention
Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Bezug auf alle Aspekte die die Arbeit betreffen zu sorgen. Dazu gehören neben Maßnahmen zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und arbeitsbedingter Erkrankungen auch die Information und Unterweisung sowie die Bereitstellung einer geeigneten Organisation und erforderliche Mittel.
Gesetzliche Grundlage
- § 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)