Krankheit & Pflege
Über Krankenstand, Pflegefreistellung, Absicherung bei Arbeitsunfällen, Wiedereingliederungsteilzeit und weitere wichtige Aspekte.
Mit 1.1.2023 gelten folgende Beträge:
Geringfügigkeitsgrenze
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage
Pensionserhöhung
Die Pensionen werden 2023 bei einem Gesamtpensionseinkommen bis € 5.670,00 um 5,8% erhöht. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über € 5.670,00 werden die Pensionen pauschal um € 328,86 erhöht.
Personen, die im Jänner 2023 ein Gesamtpensionseinkommen (inklusive Ausgleichzulage) bis € 1.666,66 haben, erhalten im März 2023 eine Einmalzahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 30% des Gesamtpensionseinkommens. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über € 1.666,66 bis zu € 2.000,00 beträgt die Einmalzahlung € 500,00. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über € 2.000,00 bis zu € 2.500,00 sinkt die Einmalzahlung von € 500,00 linear auf € 0 herab.
Das Gesamtpensionseinkommen ist die Summe aller Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung inklusive der Beamtenpensionen.
Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension Grenzbeträge
Eine Anrechnung eines Erwerbseinkommens auf die Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension findet nur dann statt, wenn das Erwerbseinkommen zur Pension über der Geringfügigkeitsgrenze (€ 500,91, Wert 2023) liegt und das Gesamteinkommen aus Pension und Erwerbstätigkeit den Betrag von € 1.357,72 übersteigt. Wenn das Gesamteinkommen diesen Grenzwert übersteigt, werden vom Überschreitungsbetrag die folgenden Prozentsätze von der Pension in Abzug gebracht:
Die Anrechnung findet maximal bis zu einer Höhe von 50 % der Pensionsleistung und 100 % des Erwerbseinkommens statt.
Richtsätze für Ausgleichszulagen betragen ab 1.1.2023:
1. Alters- und Invaliditätspensionen:
2. Witwen- und Witwerpensionen:
€ 1.110,26
3. Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr
4. Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr
5. Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension
Pro Monat dürfen Sie € 500,91 brutto dazu verdienen.
Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung
€ 2.090,61
Beitragsgrundlage bei der Selbstversicherung von pflegendem Angehörigen in der Pensionsversicherung
€ 2.090,61. Davon werden 1,78 % im Pensionskonto gutgeschrieben. Die Beiträge für die Pflegepersonen werden vom Bund getragen. Voraussetzungen sind die Pflege eines nahen Angehörigen und eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegeldstufe 3.
Einkauf von Schul- und Studienzeiten
€ 1.333,80 pro Monat
Rezeptgebühr
Service-Entgelt für die e-card
Krankenversicherung für kinderlose Partner / Mitversicherung
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe
Alle wichtigen Infos dazu finden Sie in unseren Ratgebern:
Das Pflegegeld beträgt pro Monat
Broschüren
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