Befristeter Mietvertrag läuft ab. Was soll ich tun?
Menschen mit befristeten, in naher Zukunft ablaufenden Mietverträgen stehen vor einem großen Problem: Sie müssen sich wegen des absehbaren Verlusts ihrer Wohnung eine andere Wohnmöglichkeit suchen, wenn der Vermieter nicht schon jetzt einer Verlängerung des Vertrags zugestimmt hat.
Aufgrund der noch andauernden Covid-Pandemie sind VermieterInnen aufgefordert, mit den MieterInnen eine Verlängerung der befristeten Verträge zu vereinbaren. Ablaufende befristete Verträge sind um mindestens drei Jahre (das ist im Normalfall die gesetzliche Mindestbefristung) zu verlängern. Stattdessen könnten VermieterInnen und MieterInnen auch einen Räumungsaufschub vereinbaren, dies bis 30.6.2021.
Gerade in Zeiten wie diesen sollte man auf Konsens und ein Miteinander setzen. Die AK appelliert daher an die Vermieterinnen und Vermieter die betroffenen Mieterinnen und Mieter nicht gerichtlich zu belangen, sondern mit ihnen gütliche Einigungen zu finden.
Tipp
Wenn Ihr Mietvertrag zu einem bestimmten Termin endet, egal ob wegen
- Ablauf der Befristung oder
- einer einvernehmlichen Vereinbarung oder
- einer wirksamen Kündigung,
dann dürfen Sie nach diesem Termin nicht einfach so weiter in der Wohnung bleiben. Sie müssten sich wegen des absehbaren Verlusts Ihrer Wohnung eine andere Wohnmöglichkeit suchen, wenn der Vermieter nicht schon jetzt einer Verlängerung des Vertrags zugestimmt hat.
Andererseits ist es natürlich klar, dass Sie in Ihrer Situation schwer auf Wohnungssuche gehen können, um rechtzeitig eine neue Wohnung zu finden. Und es ist ja auch noch gar nicht klar, wann die Maßnahmen zur Ausgangsbeschränkung zurückgenommen werden.
Nehmen Sie mit Ihrem Vermieter/Ihrer Vermieterin Kontakt auf, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Verwenden Sie dazu unser Musterschreiben.
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