Tipps zu Lebensversicherungen
Sie überlegen, eine Lebensversicherung abzuschließen oder frühzeitig zu kündigen? Unsere Tipps, worauf Sie dabei achten sollten.
Wer seine Versicherung jährlich zahlt, kommt billiger weg. In etlichen Sparten wie Lebens-, Unfall-, Haushalts- und Eigenheim-, Rechtsschutz- oder Kfz-Versicherung kann bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlung ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet werden, warnt die AK.
Allerdings: Nicht alle Versicherer verlangen diese Spesen auf „unterjährige“ Zahlungen und nicht in jeder Sparte. Ein paar Versicherer verzichten gänzlich auf diese Spesen. Ob und in welcher Höhe ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet wird, ist vom Versicherungsunternehmen und von der Versicherungssparte abhängig. Gerade bei Lebensversicherungen mit Kapitalbildung sind diese Spesen ein zusätzlicher Rendite-Killer.
Bei einer Lebensversicherung mit 25 Jahren Laufzeit kann der Unterjährigkeitszuschlag von vier Prozent bei monatlicher Zahlung ordentlich ins Geld gehen:
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