Achtung, „Fußabdrücke“ im Internet
Internet mit Elefantengedächtnis: Eine aktualisierte AK Broschüre gibt Tipps, um persönliche Daten zu schützen und soziale Netzwerke sicher zu nutzen.
Wann sind Bildaufnahmen zulässig? Das Datenschutz-Anpassungsgesetz regelt die Verarbeitung von Bildern zu privaten Zwecken, mit der Ereignisse im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Raum festgehalten werden sollen. Derartige Bildaufnahmen sind aber nur unter besonderen Voraussetzungen in ok.
Dazu zählt etwa das Vorliegen einer Einwilligung der von den Bildaufzeichnungen betroffenen Personen, eine entsprechende Erlaubnis durch ein Gesetz oder der Nachweis eines überwiegenden, berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten, wobei die Maßnahme nicht unverhältnismäßig in die Datenschutzrechte der Betroffenen eingreifen darf.
Nicht in Ordnung sind Videoaufnahmen, wenn ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen in deren höchstpersönlichen Lebensbereich oder zum Zweck der Kontrolle von Arbeitnehmern. Untersagt ist unter anderem auch ein automatisierter Abgleich von personenbezogenen Daten, die mit Bildaufnahmen gewonnenen wurden, mit anderen personenbezogenen Daten.
Der für die Bildaufnahmen Verantwortliche muss jede Verarbeitung zu protokollieren (außer bei Echtzeitüberwachung), Datensicherheitsmaßnahmen ergreifen und dafür sorgen, dass beispielsweise der Zugang zu den Bildern durch Unbefugte ausgeschlossen ist.
Eine länger als 72 Stunden andauernde Aufbewahrung muss verhältnismäßig sein und ist zu begründen.
Bildaufnahmen sind außerdem geeignet zu kennzeichnen. Aus der Kennzeichnung hat der Verantwortliche (in der Regel) eindeutig hervorzugehen. Keine Kennzeichnungspflicht besteht im Falle eines zulässigen privaten Dokumentationsinteresses.
Fehlen Informationen, so kann jeder Betroffene vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten einer Liegenschaft oder eines Gebäudes, eine Auskunft darüber verlangen, wer für die Aufnahmen verantwortlich ist.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2021 BAK | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65