
Nur gesund arbeiten!
Die Corona-Welle ist in fast allen Betrieben spürbar. Aber auch wenn es eng wird im Betrieb: Krank arbeiten gehen ist keine Lösung.Fast jeder Zweite geht krank zur Arbeit
Wenn immer mehr Kolleginnen oder Kollegen krank werden, kann es in der Firma sehr eng werden. Eine AK Studie zeigt, dass fast jede und jeder Zweite auch krank zur Arbeit geht, auch um die anderen im Betrieb nicht noch mehr zu belasten. Aber was gut gemeint ist, kann schwerwiegende Folgen haben: Man kann die noch gesunden Kolleginnen und Kollegen anstecken. Wer krank arbeitet, riskiert auch, dass sich der Krankheitsverlauf verschlimmert.
Ich hab eine Corona-Infektion, bin aber nicht krankgeschrieben. Was gilt?
Wenn Sie eine Corona-Infektion haben, aber nicht krankgeschrieben sind, gelten Sie als arbeitsfähig, solange Sie durchgehend eine FFP2-Maske tragen können. Dabei gibt es aber Ausnahmen:
Wenn Sie nicht durchgehend eine Maske tragen können, weil Sie das körperlich zu sehr belastet, etwa in einer Schwangerschaft, oder wenn Sie einen Beruf haben, der nur ohne Maske ausgeübt werden kann, etwa als Logopädin bzw. Logopäde, gilt: Ihre Firma darf Sie nur beschäftigen, wenn sie für einen umfassenden Schutz gegen Ansteckung sorgt. Das kann eine Arbeit in getrennten Arbeitsräumen oder im Homeoffice sein.
Was erkrankte Arbeitnehmer:innen tun müssen
Wenn Sie krank werden, sollten Sie Ihrer Firma dies sofort mitteilen und dann eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen, um sich krankschreiben zu lassen. Auch wenn Sie nur einen Tag ausfallen, darf Ihre Firma von Ihnen eine Krankenstandsbestätigung verlangen und auch nach angemessener Zeit immer wieder eine aktualisierte Krankenstandsbestätigung nachfordern. Das müssen Sie einhalten, sonst verlieren Sie eventuell Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand.
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