Wann habe ich ein Recht auf Sonderbetreuungszeit?
Ein Rechtsanspruch besteht dort, wo die Betreuung zu Hause erfolgen muss, weil die Betreuung im Kindergarten- bzw. Schulbetrieb nicht möglich ist.
Fragen und Antworten
für ArbeitnehmerInnen & KonsumentInnen
Die allgemeine bundesweite 3G-Regel am Arbeitsplatz wurde mit 5.3.2022 aufgehoben. Nur in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen gelten noch Sonderbestimmungen.
Es sind aber Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten im Betrieb bestmöglich zu schützen!
Alle Infos dazu auf www.jobundcorona.atRat und Hilfe in Ihrem Bundesland
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