FAQs für PendlerInnen
Sie haben HomeOffice und können Ihre Jahrestickets nicht nutzen? Sie finden hier Fahrplanänderungen und Kontakt-Adressen zu Ihrem Verkehrsverbund.
Wenn Sie arbeiten müssen, sollten Sie und auch Ihr Betrieb darauf achten, dass Sie auf dem Arbeitsweg, in der Arbeit und auch auf Dienstreisen keiner erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind.
Auch wenn Sie pendeln gilt: Wenn Ihr Betrieb nicht von einer Zutrittsbeschränkung betroffen ist oder in einem Quarantäne-Gebiet liegt, müssen Sie in die Arbeit.
Beachten Sie die Maskenpflicht in den Öffis. Wenn Sie zu jenen PendlerInnen gehören, die jetzt im HomeOffice arbeiten und Ihre Jahreskarten nicht mehr nutzen können, lesen Sie hier weiter.
Wenn Sie auf Ihrem Arbeitsweg eine Arbeitsbestätigung, wie z.B. ein Arbeitsvertrag mit einem Zusatz, dass Sie zur Arbeit erscheinen müssen, mithaben, wird das in aller Regel ausreichen.
Eine Dienstreise können Sie nur dann ablehnen, wenn zu befürchten ist, dass am Reiseort eine besonders hohe Ansteckungsgefahr besteht. Ansonsten müssen Sie aber grundsätzlich eine Weisung zum Antritt einer Dienstreise auch während einer allfälligen Epidemie befolgen.
Im Einzelfall entscheidet über Ihre medizinische Gefährdung Ihre betreuende Ärztin. Wenn Sie um Ihre Gesundheit fürchten: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und mit Ihrer Firma, ob es nicht Alternativen zu einer solchen Dienstreise gibt. Viele Firmen nutzen stattdessen aktuell Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen. Wenn Sie eine Vorerkrankung haben oder hatten, die auf eine höhere Gesundheitsgefährdung hinweist, sollten Sie das bekanntgeben.
Sie können eine Dienstreise ablehnen, wenn durch eine solche Reise Ihre Gesundheit überdurchschnittlich stark gefährdet wird.
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