Pendlerpauschale
Ob Sie Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben und wenn ja, in welcher Höhe, entscheidet seit 2014 der Pendlerrechner des Finanzministeriums.
Mehr als die Hälfte der ArbeitnehmerInnen pendelt zum Arbeitsplatz. Wir haben die wichtigsten Informationen für alle zusammengetragen, deren Arbeitsplatz nicht gleich um die Ecke liegt.
Der Weg zur Arbeit kostet Zeit und Geld. Darum werden Ihnen Fahrtkosten für den Arbeitsweg zunächst einmal pauschal mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten – der Betrag wird automatisch mit der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie auch ein Pendlerpauschale und eventuell auch den so genannten Pendlereuro. Ob und in welcher Höhe Ihnen diese Leistungen zustehen, finden Sie mit dem Pendlerrechner des Finanzministeriums heraus.
Mit dem Ausdruck des Pendlerrechners beantragen Sie das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.
Wenn der Pendlerrechner aus technischen Gründen kein Ergebnis liefert oder Ihr Wohnsitz außerhalb Österreichs liegt, dann verwenden Sie das Formular L33 - dann können das Pendlerpauschale und der Pendlereuro gleich bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
Sie können Pendlerpauschale und Pendlereuro auch im Rahmen der Werbungskosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen, wenn diese noch nicht bei der Lohnverrechnung berücksichtigt worden sind.
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